I. Allgemeine Bestimmungen – für die Badegäste
1. Wir informieren Sie, dass die folgende Hausordnung bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Erlebnis- und Thermalbades für alle Gäste verbindlich ist! Wenn man die Hausordnung nicht einhält, können der Betreiber und die Mitarbeiter des Bades die Dienstleistungen verweigern. Die Badegäste, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, stimmen zu: wenn die Hausordnung nicht eingehalten wird, kann der Betreiber die Daten der Badegäste nutzen.
2. Der Betreiber sorgt für die niveauvolle Erholung und sachgemässe Bedienung der Gäste. Der Betreiber sorgt für die Einhaltung der Gesundheitliche, Gefahrenschutz, Personal- und Eigentumschutz, behördliche und sonstige Vorschriften. Der Betreiber sorgt durchgehend für die Einrichtungen und Personalbedingungen, die in Gesundheit-, Brand-, und Arbeitsschutz Betracht gesichert werden müssen. Dafür muss der Betreiber die potenziellen Gefahrquellen auslöschen, oder die Gefahrzone muss abgeschlossen werden, damit die Badegäste die nicht erreichen können. Die Vorschriften bezüglich auf die Gefahrsituationen müssen sowohl von den Badegästen als auch von dem Betreiber eingehalten werden.
3. Die Gäste sind berechtigt Bemerkungen über der Art, Qualität der Dienstleistung, über den Verhalten des Personals mündlich oder schriftlich machen.
4. Der Betreiber des Bades sicher folgendes:
• Die behördlich vorgeschriebene Wasserqualität, die Reinigung des Beckenbereichs, der Umkleideräume und andere, zu dem Bad gehörenden Bereichen.
• Die tägliche Entleerung der Becken, die mit dem füllen-entleeren System funktionieren, den Austausch der ganzen Wassermenge.
• In den Becken, die mit filtern-drehen System funktionieren, muss das Wasser, das nach der Drehung ins Becken zurückkehrt, in Durchsichtigkeit und Sterilität Betracht der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität entsprechen.
• Nach der Entleerung der Becken die Reinigung und Desinfizierung der Becken. Nach dem Badeschluss die Reinigung und Desinfizierung aller Baderäume.
• Die vorgeschriebene Wassertemperaturen in den Becken. Die Wassertemperaturen müssen alle drei Stunden kontrolliert werden.
5. Der Preis der Dienstleistungen beinhaltet die Gebühr der Bedienung. Die Mitarbeiter des Bades können keine weitere Entgeltung verlangen.
6. Die Gäste können die Dienstleistungen in der Reihenfolge der Ankunft in Anspruch nehmen. Ausnahme: Schwangeren, Blinden, Sehschwache, Bewegungsbehinderten.
7. Man darf nur mit gültiger Eintrittskarte das Gebiet des Bades (Beckenbereich, Sauna- und Freibadbereich betreten und die verschiedenen Fachdienstleistungen in Anspruch nehmen.
8. Die Einrichtungen und Dienstleistungen des Bades kann jeder nur auf eigene Gefahr benutzen!
9. Die Bade- und Fachdienstleistungen können nur von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden.
10. Gäste, die an infektiösen Erkrankungen und Hauterkrankungen leiden, dürfen das Bad nicht in Anspruch nehmen. Mit ungehalten Wunden darf man das Bad auch nicht aufsuchen. Die Badekabine (Dampfkabine, Saunen) können Frauen und Männer derzeitig in Anspruch nehmen. Jeder soll Badeanzug tragen, ausgenommen in den, von dem Bademanagement bestimmten Zeitpunkten, wenn es möglich ist die Saunen unbekleidet in Anspruch zu nehmen.
11. Gäste unter Alkoholeinfluss dürfen sich auf dem Bereich des Bades nicht aufhalten. Die Mitarbeiter des Bades müssen alle Dienstleistungen verweigern.
12. Auf dem Badebereich ist ein Zugangssystem in Betrieb. Die Gäste die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen die Bestimmungen des Zugangssystems einhalten.
13. Gäste, die den Saunagarten in Anspruch nehmen möchten, müssen neben der Eintrittskarte über gültige Saunakarte oder Saunaabonnement verfügen.
14. Achten Sie bitte auf die Einrichtungen des Bades! Wer die Einrichtungen, Mittel, Wertgegenstände des Bades nicht ordnungsgemäß benutzt, z.B. die absichtlich oder aus grober Fahrlässigkeit beschädigt, unberechtigt wegnimmt, damit Schaden verursacht, ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu vergüten.
15. Becken, die tiefer als 120 Zentimeter sind, können nur unter Aufsicht eines Bademeisters in Betrieb gehalten werden. Gleichzeitige Aufsicht von zwei Becken kann der Bademeister nur im Fall haben, wenn die Wasserfläche der Becken nicht grösser als 1000 m2 ist, die Distanz zwischen den Becken nicht grösser als 5 Meter ist und beide Wasserfläche gleichzeitig ungehindert sichtbar sind. Wenn die Wassertiefe mehr als 140 Zentimeter ist, müssen die Badegäste darüber an einem Informationsschild informiert werden, z.B.: 180 Zentimeter tiefes Wasser! Nur für Schwimmer! Bei so tiefen Becken müssen die vorgeschriebene Rettungsanlagen gesichert werden: Rettungsstange, Rettungsgürtel, Rettungsleine.
16. Die Gäste sind verpflichtet aller gesundheitlichen und amtlichen Vorschriften einzuhalten. Um die Entspannung und Ruhestillstand der Gäste zu sichern sind folgende Sachen untersagt:
• auf der ganzen Badegelände Rauchen, Müll hinterlassen, Glückspiel spielen
• die Becken ohne Vorduschen nutzen (Dusche, Fusswäsche)
• Essen im Badebereich, Verschmutzung des Wassers, in den Becken springen
• ins Wasser zerbrechliche Gegenstände (z.B. Glas usw.), Tauchausrüstung, Ball, Gegenstände die zu Verletzungen oder Unfällen führen können, mitnehmen
• Speisen, Zigarettenkippe, Glass, Müll auf der ganzen Badegelände hinterlassen
• auf der ganzen Badegelände lärmen, Radio hören und die Ruhe anderer Gäste stören
• für Frauen in die Herren-Umkleideräume und Liegeräume einzutreten, für Herren in die Frauen-Umkleideräume und Liegeräume einzutreten.
• Der Zutritt für Tiere auf das Betriebsgelände
• unsittliches Verhalten, die Regeln des Zusammenlebens zu verletzen
DIE ERLEBNISELEMENTE DÜRFEN AUF DER GANZEN BADEGELÄNDE NUR AUF EIGENE GEFAHR GENUTZT WERDEN.
DER BETREIBER HAT DAS RECHT DEN BETRIEB DER ERLEBNISELEMENTE ZU REGELN.
Sehr geehrte Gäste!
In unserem chlorfreien Thermalbad finden Sie folgende Erlebniselemente:
Strömungskanäle, Liegemassage, Geysire, Wasserspeier, Massagedüsen, Wasserfall, Grotte, Rutsche. Der Betreiber hat das Recht den Betrieb der Erlebniselemente zu regeln!
II. Öffnungszeiten, Eintrittskartenausgabe:
1. Die Öffnungszeit des Bades legt der Betreiber fest und hängt an einem gut sichtbaren Platz aus.
2. Kassenabschluss ist immer 1,5 Stunden vor dem Badschluss.
3. Im Fall von Gruppen ist der Leiter der Gruppe für den Eintrittskartekauf und für die Mitglieder der Gruppe verantwortlich.
4. Der Betreiber kann die Öffnungszeit in speziellen Fällen ändern. (z.B. technischer Fehler usw.) Der Betreiber informiert die Gäste über die Änderung an der Kasse in einer Bekanntmachung.
5. Die Preisliste über die Badedienstleistungen muss an der Kasse an einem gut sichtbaren Platz ausgehängt werden. Nach Preisveränderungen muss die Preisliste immer aktualisiert werden.
6. Die an der Kasse des Bades gekaufte Karten sind nur für die Badeeinheit, Badedienstleistung gültig, für die die gekauft wurden. Die Eintrittskarte oder Abonnement ist nur am Ort des Kaufes am Kaufdatum gültig. Ausgegebene Karten werden nicht rückerstattet.
7. Geldwechsel ist nur an der Rezeption möglich.
8. Eintrittskarten in die Schwimmhalle für Kinder werden von 3-6 Jahren ausgegeben. Kinder unter 6 Jahren können das Bad nur unter Aufsicht von Erwachsenen in Anspruch nehmen. Auf Wunsch der Mitarbeiter des Bades müssen die Erwachsenen das Alter der Kinder bestätigen. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Saunen nur mit ärztlicher Erlaubnis und unter Aufsicht von Erwachsenen besuchen.
III. Die Bemerkungen der Gäste, Beschwerdebuch:
1. Die Gäste haben das Recht Ihre Beschwerde im Zusammenhang mit der Art, Qualität der Dienstleistung, mit dem Verhalten des Personals ins Beschwerdebuch an der Kasse zu schreiben.
2. Der Betreiber ist verpflichtet, alle lesbare Beschwerde, wo die Adresse des Gastes angegeben wurde, schriftlich oder mündlich zu beantworten.
3. Im Fall von Verletzungen, Unwohlsein steht während der Öffnungszeit ein qualifizierter Ersthelfer zur Verfügung.
4. Im Fall von Verletzungen, Unfälle der Gäste und in Schadenfällen muss ein Protokoll aufgenommen werden.
IV. Wertaufbewahrung:
1. Die Badegäste haben die Möglichkeit, alle Wertgegenstände – Geld, Edelmetall, andere Werte im Wertschutzschrank aufzubewahren. Wir haften nur für Gegenstände, die im Wertschutzschrank aufbewahrt werden.
2. Im Sommer (ab 1. Juni bis 31. August) können die Gäste, die über Eintrittskarte ohne Umkleideschranknutzung verfügen, ihre Kleider (auch die Schuhe) nur in einer geschlossenen Tasche auf das Badebereich mitnehmen.
3. Für unbewachte Gegenstände (auch auf den Fluren und auf den Hacken in den Warteräumen) haftet das Bad nicht.
4. Die Fundsachen geben Sie bitte bei der Kleiderablage ab und schreiben Sie bitte den Vermerk im Buch der gefundenen Gegenstände.
V. Regeln für das Bad:
1. Vor dem Benutzen der Schwimmbecken sind die Badegäste verpflichtet, die Dusche und die Fußwäsche zu benutzen.
2. Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung ist in den Becken verboten.
3. Die Schwimmbecken mit tiefem Wasser dürfen nur Gäste mit Schwimmkenntnissen in Anspruch nehmen. Wenn jemand keine guten Schwimmkenntnisse hat, ist eine Schutzausrüstung und die Aufsicht eines Erwachsenen, wer schwimmen kann nötig.
4. Die Dienstleistungen des Bades – besonders die Schwimmbecken mit tiefem Wasser – kann jeder nur auf eigene Gefahr in Anspruch nehmen.
5. Die Gäste sind verpflichtet in den Schwimmbecken - wo es auf einer Hinweistafel ausgeschrieben ist – Badehaube zu nutzen.
6. Der Schwimmeister haftet für die Sicherheitsaufsicht, Sauberkeit des Wassers der Schwimmbecken, Sauberkeit des Beckenbereichs, Verfügbarkeit der Rettungsausrüstung, Ausrüstung der Verbandkisten. Wenn jemand aus dem Wasser gerettet werden soll, soll der Schwimmmeister – auch im Fall, wenn der Badegast sich wohl fühlt - den Arzt rufen.
7. Die Verleihe (z.B. Badehaube) sind nur an der Kasse gegen Verleihkarte möglich. Verleihkarte kann an der Kasse gekauft werden. Verleih ist nur für einen Tag möglich.
8. Schwimmunterricht kann nur nach Abstimmung mit dem Leiter des Bades und nach dem Vertragsschluss mit dem Betreiber gehalten werden.
9. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Heilbecken nur auf ärztliche Anweisung in Anspruch nehmen.
10. Die empfohlene Aufenthaltszeit im Heilwasser betrifft gesunde Badegäste. Für die Gefahr der Aufenthaltszeitüberschreitung haften die Badegäste. Über die empfohlene Aufenthaltszeit werden die Gäste auf Informationsschilden informiert.
11. Die Rutschen können erst ab einem bestimmten Alter und Körperhöhe genutzt werden Die Regelung finden Sie an den Startpunkten der Rutschen.
12. Die Nutzung der Rutschen ist in folgenden Fällen nicht gestattet: reduzierter Sehkraft, Schwindel, keine Schwimmkenntnisse, Alkohol- oder Drogeneinfluss.
13. Die Vorschriften betreffend das Alter und Körperhöhe müssen eingehalten werden.
14. Vor der Nutzung der Bahnen müssen die Badegäste über die Gefahr der Nutzung, und über die richtige Nutzung informiert werden.
15. Die Personal des Bades beaufsichtigt die Nutzung der Bahnen, informiert die Badegäste über die richtige Nutzung, sorgt für die Ungestörtheit der Bahnennutzung und für die Freimachung der Ankunftswasserfläche.
16. Die Personal des Bades gibt Erste Hilfe den verletzten Personen. Im Notfall hält die Personal die Wasserversorgung an.
17. Die Änderungen in der technischen Zustand der Bahn wahrnimmt und trifft Massnahmen um die potentiellen Fehler zu korrigieren.
VI. Gemischte Bestimmungen:
1. Die Einhaltung der Hausordnung ist für sämtliche Personen auf dem Badegelände verbindlich! Falls der Badegast die Regeln trotz der Mahnung nicht einhält, kann ihn die Durchführung der Dienstleistung ohne
Entschädigung verweigert werden.
2. Der gegen die Hausordnung tut oder die Erholung der Badbesucher stört – und sein Verhalten nicht als Straftat einstuft wird – wird aufgefordert das Bad zu verlassen und darf die Dienstleistungen des Bades weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Falls es nötig wäre, kann auch Hilfe von Offizier in Anspruch genommen werden.
3. Die Verwaltungspersonal, die eben Ihren Dienst leisten (Facility Manager, Mechaniker, Bademeister, usw.) soll als Offizier angesehen und geschützt werden.
4. Die Hausordnung muss auf dem Gebiet des Bades an einem gut sichtbaren Platz ausgehängt werden.
5. Der Führer des Bades haftet für die Einhaltung der Hausordnung.
Kovacsics Imre
Rába Quelle KFT. Geschäftsführer

